Bundleo (Bundleo, Inhaber Ralf Hermannski, Rapsweg 24, 32051 Herford) betreibt eine Vermittlungsplattform, auf der Kundinnen und Kunden Produkte mehrerer Partner zu Bundles zusammenstellen können. Bundleo ist nicht Verkäufer. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen Kunde und dem jeweiligen Partner zustande.
Mit Absenden einer Bestellung über Bundleo gibt der Kunde gegenüber jedem beteiligten Partner ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über dessen Positionen ab. Der jeweilige Vertrag kommt zustande, wenn der Partner die Bestellung bestätigt. Bundleo übermittelt die Bestellung und die Kontaktdaten an beide Seiten.
Die im Bundle-Dialog angezeigten Zusammenstellungen, Preise und Rabatte sind unverbindliche Vorschläge und stellen kein Angebot dar. Verbindlich ist ausschließlich der Stand bei Absenden der Bestellung.
Die auf Bundleo angezeigten Bundle-Rabatte werden von den Partnern getragen und sind in den ausgewiesenen Preisen berücksichtigt. Bundleo erhebt keine Verkaufsprovision und gewährt keine eigenen Rabatte. Zahlung und Lieferung bzw. Abholung erfolgen direkt zwischen Kunde und Partner; Bundleo nimmt keine Zahlungen entgegen. Versandkosten werden je Partner transparent ausgewiesen.
Bestandteil. Ein Bestandteil ist eine Produkt-, Dienstleistungs- oder Handwerksleistung aus einer Warengruppe bei einem Partner. Mehrere Positionen desselben Partners aus derselben Warengruppe – etwa Fliesen, Fugenmasse und Verlegematerial – bilden zusammen einen Bestandteil. Nicht als Bestandteil zählen kostenlose Zugaben, Positionen unterhalb des im Bundle ausgewiesenen Mindestwerts sowie Angebote externer Anbieter, die über einen Empfehlungslink erreichbar sind.
Voraussetzung des Bundle-Rabatts. Der Bundle-Rabatt gilt, sobald das Bundle mindestens drei Bestandteile von mindestens zwei Partnern umfasst. Der Prozentsatz wird von jedem Partner selbst festgelegt und ist eine Eigenschaft dieses Partners; er hängt nicht von der Größe des Bundles ab und ändert sich nicht dadurch, dass der Kunde weitere Positionen hinzufügt oder entfernt. Die je Partner geltenden Prozentsätze werden vor Absenden der Bestellung ausgewiesen.
Jeder beteiligte Partner trägt den Rabatt ausschließlich auf seine eigenen Positionen. Es wird in keinem Fall mehr abgezogen, als der Anteil des jeweiligen Partners am Bundle ausmacht. Eine Verrechnung zwischen Partnern findet nicht statt.
Ab dem vierten und ab dem fünften Bestandteil können Partner zusätzliche Vorteile gewähren, etwa einen kostenlosen Service, eine Zugabe, einen Liefervorteil oder ein Upgrade. Ob und welche Vorteile ein Partner anbietet, legt dieser selbst fest; ein Anspruch auf einen bestimmten Vorteil besteht nicht.
Partner können einen Vorteil davon abhängig machen, dass beim jeweiligen Partner ein Mindestumsatz erreicht wird. Dieser Mindestumsatz wird zusammen mit dem Vorteil ausgewiesen.
Zu Sachvorteilen und Leistungen wird ein Gegenwert angegeben. Dieser beruht auf der Angabe des jeweiligen Partners und entspricht dem Preis, den der Partner für die Leistung außerhalb eines Bundles verlangt. Er wird als ungefährer Wert gekennzeichnet; die Angabe eines Gesamtvorteils in Euro ist eine Schätzung auf dieser Grundlage und kein Zahlungsbetrag.
Bundleo schlägt zu einem beschriebenen Vorhaben passende Produkte und Leistungen vor. Die Auswahl und Reihenfolge dieser Vorschläge wird durch ein regelbasiertes Verfahren bestimmt. Hauptparameter sind:
Die Gewichtung dieser Parameter richtet sich nach den Angaben des Kunden im Bundle-Dialog (etwa Priorität auf Preis, Umsetzungsgeschwindigkeit, Regionalität oder Qualität). Die Reihenfolge ist daher nicht fest, sondern ergibt sich je Anfrage neu.
Kein Entgelt für Platzierung: Partner können weder unmittelbar noch mittelbar ein Entgelt dafür entrichten, in den Vorschlägen bevorzugt berücksichtigt zu werden. Die Höhe des vom Partner gewählten Abonnements hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge. Bundleo finanziert sich ausschließlich über Abonnements und ist am einzelnen Verkauf nicht beteiligt.
Sprachliche Erläuterungen zu einzelnen Vorschlägen können automatisiert erzeugt werden. Sie beruhen ausschließlich auf den hinterlegten Produktdaten und ersetzen nicht die Produktinformationen des jeweiligen Partners.
Zu einzelnen Positionen können Alternativen angezeigt werden. Der Kunde ist in seiner Auswahl frei; ein Anspruch auf Anzeige von Alternativen besteht nicht.
Bereits bezogene Leistungen bleiben unberührt. Rabatte und Vorteile, die dem Kunden bei Kauf, Lieferung oder Leistungserbringung bereits gewährt wurden, werden nicht nachträglich verändert. Eine Nachforderung wegen einer später veränderten Bundle-Zusammensetzung findet nicht statt.
Wird nach Vertragsschluss ein Teil des Bundles storniert, widerrufen oder innerhalb der ausgewiesenen Reservierungsfrist nicht bezogen, entfällt dieser Bestandteil für die weitere Zählung. Erreicht das Bundle dadurch eine der Schwellen nach § 3 und § 3a nicht mehr, gilt für die noch nicht bezogenen Positionen die dann erreichte Stufe. Der Bundle-Rabatt der Partner bleibt davon unberührt, weil er nicht von der Bundlegröße abhängt; entfallen können lediglich zusätzliche Vorteile nach § 3a.
Freigegebene Positionen sind für die im Bundle ausgewiesene Dauer reserviert. Nach Ablauf verfällt die Reservierung; die Position zählt dann für die Bundle-Stufe nicht mehr mit. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.
Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt in vollem Umfang unberührt. Die Ausübung des Widerrufs führt zu keinerlei Nachforderung gewährter Rabatte oder Vorteile.
Für das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern sowie für Gewährleistung und Produktverantwortung ist der jeweilige Partner Vertragspartner und Ansprechpartner. Die Partner sind verpflichtet, Verbraucher ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Die Kontaktdaten jedes Partners erhält der Kunde mit der Bestellbestätigung.
Partner sind für die Richtigkeit ihrer Angebote (Produktangaben, Preise, Verfügbarkeit, Versandkosten, Lieferzeiten) sowie für die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten (u. a. Preisangaben, Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung, Impressumspflicht) selbst verantwortlich. Die für die Reihenfolge der Vorschläge maßgeblichen Angaben nach § 4 – insbesondere Standort, Lieferzeit, Verfügbarkeit und Qualitätsstufe – sind vom Partner aktuell zu halten.
Bundleo prüft Zusammenstellungen automatisch anhand der Angaben, die die Partner zu ihren Produkten hinterlegen (z. B. benötigtes Zubehör, Ausschlüsse, technische Kennwerte), und zeigt Bausteine an, die zu einer Lösung typischerweise gehören. Diese Hinweise dienen der Orientierung. Sie sind keine Fachplanung, keine Beratung im Einzelfall und keine Zusicherung, dass die Produkte für die Gegebenheiten beim Kunden geeignet oder vollständig sind. Ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag kommt dadurch nicht zustande. Ob eine Zusammenstellung vor Ort umsetzbar ist – insbesondere bei Elektro-, Heizungs-, Photovoltaik- und Sanitärinstallationen –, klärt der Kunde mit dem ausführenden Fachbetrieb; für Produkteigenschaften und Kompatibilitätsangaben ist der jeweilige Partner verantwortlich (§ 7). [PRÜFEN: Formulierung und Vereinbarkeit mit § 8.]
Bundleo haftet nicht für die Erfüllung der zwischen Kunde und Partner geschlossenen Verträge. Im Übrigen haftet Bundleo unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats entgegenstehen. Stand: 2. Oktober 2026