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Nutzungsbedingungen für Partner

Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Bundleo und gewerblichen Partnern. Für Kundinnen und Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Anbieter und Gegenstand

Bundleo (Bundleo, Inhaber Ralf Hermannski, Rapsweg 24, 32051 Herford), Einzelunternehmen, betreibt eine Vermittlungsplattform, über die Partner ihre Produkte und Leistungen anbieten. Bundleo wird nicht Vertragspartner der über die Plattform vermittelten Kaufverträge und tritt weder als Verkäufer noch als Stellvertreter des Partners auf.

Diese Bedingungen gelten für alle Partner. Sie werden Vertragsbestandteil mit der Registrierung als Partner.

2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

Der Partnervertrag kommt mit Freischaltung des Partnerkontos durch Bundleo zustande. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Abrechnungszeitraum und Laufzeit: Bei monatlicher Zahlweise beträgt der Abrechnungszeitraum einen Monat; die Kündigung wird zum Ende des laufenden Monats wirksam. Bei jährlicher Zahlweise beträgt der Abrechnungszeitraum zwölf Monate; eine Kündigung wird frühestens zum Ende des laufenden Laufzeitjahres wirksam. Eine unterjährige Beendigung oder anteilige Erstattung ist bei jährlicher Zahlweise ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Tarif „Founder Club“.

Der Partner wählt die Zahlweise beim Abschluss. Ein Wechsel der Zahlweise ist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich.

Die Kündigung bedarf der Textform; die Kündigung über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters genügt diesem Erfordernis. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

Wirkung der Kündigung: Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, nicht sofort. Bis dahin stehen dem Partner sämtliche Leistungen des gebuchten Tarifs uneingeschränkt zur Verfügung. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht; eine weitere Abbuchung findet nicht statt. Bis zum Wirksamwerden kann die Kündigung zurückgenommen werden.

Nach Wirksamwerden der Kündigung werden die Angebote des Partners im Marktplatz nicht mehr angezeigt. Die vom Partner eingestellten Daten bleiben nach Maßgabe von § 12 gespeichert.

[PRÜFEN: Kündigungsbutton nach § 312k BGB – gilt nur gegenüber Verbrauchern, dürfte hier entfallen; bei Kleinstunternehmern als Partner gesondert bewerten.]

3. Leistungen von Bundleo

Bundleo stellt dem Partner ein Backoffice zur Verfügung, in dem er Angebote einstellt und Bestellungen bearbeitet, und vermittelt Anfragen von Kunden. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif.

Ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder eine bestimmte Platzierung werden nicht geschuldet.

Bundleo ist bemüht, die Plattform verfügbar zu halten. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt. [PRÜFEN: Verfügbarkeitszusage / SLA gewünscht?]

4. Vergütung

Bundleo finanziert sich ausschließlich über Abonnements. Eine Verkaufsprovision wird nicht erhoben. Bundleo ist am Umsatz des Partners nicht beteiligt.

Umsatzsteuer: Bundleo ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Auf die Abonnementgebühren wird daher keine Umsatzsteuer erhoben und in Rechnungen keine ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen ist nicht möglich. [PRÜFEN: Bei Überschreiten der Umsatzgrenze des § 19 UStG ist diese Regelung anzupassen; die Preise gelten dann zuzüglich Umsatzsteuer.]

Die Höhe der Abonnementgebühr richtet sich nach dem gebuchten Tarif gemäß der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste. Abrechnung erfolgt je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Preisänderungen werden nach § 14 mitgeteilt.

Kostenlose Testphase: Bei Abschluss eines Abonnements sind die ersten 30 Tage entgeltfrei. Die Frist beginnt mit der Registrierung des Partnerkontos, nicht mit dem Abschluss des Abonnements; eine bereits verstrichene Zeit wird angerechnet. Während der Testphase stehen die Leistungen des gewählten Tarifs uneingeschränkt zur Verfügung. Die erste Abbuchung erfolgt nach Ablauf der 30 Tage. Kündigt der Partner innerhalb der Testphase, entsteht kein Entgelt.

Zahlung: Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Partner hinterlegt dort ein Zahlungsmittel; die Abbuchung erfolgt zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Rechnungen werden dem Partner im Backoffice bereitgestellt.

Scheitert eine Abbuchung, werden weitere Zahlungsversuche unternommen. Das Partnerkonto bleibt währenddessen aktiv. Bleiben alle Versuche erfolglos, endet der Vertrag; § 12 gilt entsprechend.

Tarifwechsel: Für den Wechsel zwischen Tarifen gilt:

  • Wechsel in einen höherpreisigen Tarif wird sofort wirksam. Für den verbleibenden Teil des laufenden Abrechnungszeitraums wird die Differenz zwischen bisherigem und neuem Entgelt zeitanteilig berechnet und unmittelbar in Rechnung gestellt. Ab dem folgenden Abrechnungszeitraum gilt das volle Entgelt des neuen Tarifs.
  • Wechsel in einen niedrigerpreisigen Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam – bei jährlicher Zahlweise also zum Ende des Laufzeitjahres. Bis dahin bleiben die Leistungen des bisherigen Tarifs unverändert bestehen; eine Erstattung oder Verrechnung erfolgt nicht. Bis zum Wirksamwerden kann der Wechsel zurückgenommen werden.

Diese Regelung gilt bei monatlicher wie bei jährlicher Zahlweise. Bei jährlicher Zahlweise kann ein Wechsel in einen höherpreisigen Tarif daher zu einer zeitanteiligen Nachzahlung für den verbleibenden Teil des Jahres führen.

5. Pflichten des Partners

  • Der Partner ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Angebote verantwortlich – insbesondere Produktangaben, Preise, Verfügbarkeit, Lieferzeiten, Versandkosten und Standortdaten.
  • Der Partner erfüllt die für ihn geltenden gesetzlichen Pflichten eigenverantwortlich, unter anderem Preisangabenverordnung, Verbraucherinformationspflichten, Widerrufsbelehrung, Impressumspflicht sowie produktspezifische Kennzeichnungspflichten.
  • Der Partner stellt sicher, dass er zur Bewerbung und zum Vertrieb der eingestellten Produkte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
  • Der Partner räumt Bundleo das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, die eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Produktdaten) zum Zweck der Darstellung und Vermittlung auf der Plattform sowie in damit verbundenen Ausspielungen zu nutzen. Das Recht endet mit Löschung des Angebots, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  • Bestellungen sind zeitnah zu bearbeiten und der Bestellstatus ist aktuell zu halten. [PRÜFEN: konkrete Reaktionsfrist aufnehmen?]

6. Reihenfolge der Angebote (Ranking)

Bundleo stellt zu einem vom Kunden beschriebenen Vorhaben Vorschläge zusammen. Auswahl und Reihenfolge werden durch ein regelbasiertes Verfahren bestimmt. Maßgebliche Parameter sind:

  • Regionalität – Entfernung zwischen dem hinterlegten Standort des Partners und dem des Kunden. Fehlen Geokoordinaten, wird ersatzweise anhand der Postleitzahl geschätzt; fehlt auch diese, wird der Standort wie eine große Entfernung bewertet. Unvollständige Standortangaben führen damit nicht zum Ausschluss, wirken sich aber nachteilig auf die Reihenfolge aus.
  • Budgetpassung – Verhältnis des Preises zum vom Kunden angegebenen Budgetrahmen.
  • Qualitätsstufe – die vom Partner hinterlegte Einstufung im Verhältnis zu den Angaben des Kunden.
  • Verfügbarkeit – der hinterlegte Bestands- bzw. Verfügbarkeitsstatus.
  • Lieferzeit – die vom Partner angegebene Lieferdauer.
  • Thematische Passung – Zuordnung zu Lösungswelt, Rolle und Vorhaben sowie hinterlegte Abhängigkeiten zwischen Produkten.
  • Datenqualität – Vollständigkeit der hinterlegten Angaben.
  • Stilpassung – Übereinstimmung der hinterlegten Stilrichtung mit den Angaben des Kunden. Das Kriterium wirkt ausschließlich bei Warengruppen, bei denen ein Einrichtungsstil sichtbar ist (etwa Möbel, Leuchten, Fliesen, Sanitärobjekte), und nur dann, wenn der Kunde eine Stilrichtung angegeben hat. Bei technischen Angeboten und Handwerksleistungen bleibt eine fehlende Stilangabe ohne Nachteil.

Die Gewichtung dieser Parameter richtet sich nach den Angaben des Kunden zu seiner Priorität (Preis, Umsetzungsgeschwindigkeit, Regionalität oder Qualität). Eine feste Rangfolge besteht daher nicht; sie wird je Anfrage neu ermittelt.

Kein Entgelt für Platzierung. Partner können weder unmittelbar noch mittelbar ein Entgelt entrichten, um in den Vorschlägen bevorzugt berücksichtigt zu werden. Der gebuchte Tarif hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge.

Zu einzelnen Positionen können Alternativen angezeigt werden. Ein Anspruch des Partners darauf, als Vorschlag oder als Alternative angezeigt zu werden, besteht nicht.

Bundleo legt die Hauptparameter offen, nicht jedoch Einzelheiten der Gewichtung, deren Offenlegung eine Manipulation der Reihenfolge zum Nachteil der Kunden ermöglichen würde.

7. Differenzierte Behandlung

Bundleo bietet über die Plattform keine eigenen Produkte oder Leistungen an und behandelt daher keine eigenen Angebote gegenüber denen der Partner bevorzugt.

Der gebuchte Tarif entscheidet über den Zugang zu Werkzeugen im Backoffice (etwa Produktfeed-Import, Nachfrage-Auswertung). Auf die Reihenfolge der Angebote nach § 6 wirkt er sich nicht aus.

[PRÜFEN: Sofern Affiliate-Angebote Dritter angezeigt werden – deren Verhältnis zu Partnerangeboten hier offenlegen. Nach derzeitiger Umsetzung ersetzt ein Partnerangebot ein Affiliate-Angebot, sobald es die Position abdeckt; das ist eine differenzierte Behandlung im Sinne von Art. 7 und gehört benannt.]

8. Bundle-Rabatt und Staffel

Der Bundle-Rabatt wird vom Partner getragen und ausschließlich auf dessen eigene Positionen angewendet. Bundleo gewährt keine eigenen Rabatte und beteiligt sich nicht an den Rabatten der Partner.

Der Prozentsatz ist gestaffelt und richtet sich nach der Anzahl der unterschiedlichen zahlungspflichtigen Produkte im Bundle. Kostenlose Zugaben bleiben dabei unberücksichtigt. Es gilt derzeit plattformweit:

  • 2 Produkte: 3 %
  • 3 Produkte: 4 %
  • 4 Produkte: 5 %
  • 5 oder mehr Produkte: 7 %

Bundleo legt diese Staffel fest und kann sie für einzelne Lösungswelten abweichend bestimmen. Änderungen der Staffel werden nach § 14 mitgeteilt. Der Partner steuert unabhängig davon seinen Einzel- und Mengenrabatt.

Maßgeblich ist die Zusammensetzung des Bundles bei Absenden der Bestellung; der angewendete Prozentsatz wird dem Partner in der Bestellübersicht ausgewiesen. Da die Stufe an der Gesamtzahl der Produkte hängt, kann sie sich durch das Verhalten des Kunden gegenüber anderen Positionen ändern: Entfernt der Kunde eine Position eines anderen Partners, kann das Bundle unter eine Stufe fallen und der Prozentsatz sinkt für alle Beteiligten – auch für den Partner, dessen eigene Position unverändert geblieben ist. Tauscht der Kunde eine Position lediglich gegen eine andere aus, bleibt die Anzahl und damit die Stufe unberührt.

Wird nach Vertragsschluss ein Teil des Bundles storniert, widerrufen oder nicht innerhalb der Reservierungsfrist abgeholt, kann das bezogene Volumen unter die gewährte Rabattstufe fallen. Die Behandlung dieser Differenz richtet sich nach [VERWEIS auf § 5 der Kunden-AGB]. [PRÜFEN: Anspruchsinhaber und Verteilung zwischen mehreren beteiligten Partnern verbindlich festlegen.]

9. Daten

Der Partner hat über sein Backoffice Zugriff auf die ihn betreffenden Bestell- und Angebotsdaten und kann diese exportieren.

Bundleo verarbeitet aggregierte, nicht auf einzelne Kunden bezogene Nachfragedaten, um Angebotslücken auszuweisen. Personenbezogene Daten von Kunden erhält der Partner nur, soweit dies zur Abwicklung einer Bestellung erforderlich ist; er ist insoweit eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

[PRÜFEN: Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit? Abgrenzung mit der Datenschutzerklärung und dem Art.-30-Verzeichnis abgleichen; ggf. AVV als Anlage.]

10. Bewertungen und Transparenzangaben

[GERÜST – auszufüllen, sobald das Bewertungssystem produktiv ist. Erforderlich sind Angaben dazu, ob Bewertungen auf verifizierten Bestellungen beruhen und wie dies sichergestellt wird (§ 5b Abs. 3 UWG), sowie zur Ermittlung eines Partner-Scores und dessen Wirkung.]

11. Rechte an der Plattform

Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, Gestaltung und den Marken verbleiben bei Bundleo. Der Partner erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.

12. Beschränkung, Aussetzung und Beendigung

Bundleo kann die Bereitstellung der Dienste für einzelne Angebote oder für das Partnerkonto insgesamt beschränken, aussetzen oder beenden, insbesondere bei Verstößen gegen diese Bedingungen, gegen gesetzliche Vorgaben oder bei Zahlungsverzug.

Bundleo teilt dem Partner die Gründe der Entscheidung vor oder zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mit. Bei einer Beendigung erfolgt die Mitteilung mindestens 30 Tage im Voraus. Die Frist gilt nicht, soweit eine gesetzliche Pflicht entgegensteht, ein Verstoß gegen zwingende Vorschriften vorliegt oder der Partner wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hat.

Der Partner kann die Entscheidung nach § 13 beanstanden.

13. Beschwerden und Streitbeilegung

Beschwerden richtet der Partner an info@bundleo.de. Bundleo bearbeitet sie zügig und teilt das Ergebnis individuell und in verständlicher Sprache mit.

Für Streitigkeiten, die im internen Verfahren nicht beigelegt werden, benennt Bundleo folgende Mediatoren: [MEDIATOR 1], [MEDIATOR 2]. Die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Mediation besteht nach Treu und Glauben; eine Verpflichtung zur Einigung folgt daraus nicht.

Bundleo ist ein Einzelunternehmen ohne Beschäftigte und damit Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Die Pflicht zum internen Beschwerdemanagement nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 besteht daher nicht; Beschwerden werden gleichwohl wie oben beschrieben bearbeitet. Die Benennung von Mediatoren nach Art. 12 bleibt davon unberührt. [PRÜFEN: Bei Einstellung von Beschäftigten oder Überschreiten der Schwellen neu bewerten.]

14. Änderung dieser Bedingungen

Bundleo teilt Änderungen dieser Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger mit. Die Änderungen werden frühestens 15 Tage nach der Mitteilung wirksam. Ist eine längere Frist zur Anpassung technischer oder betrieblicher Abläufe erforderlich, wird sie entsprechend verlängert.

Der Partner kann den Vertrag vor Ablauf der Frist kündigen. Stellt der Partner nach der Mitteilung neue Angebote ein, gilt dies als Zustimmung. [PRÜFEN: Zustimmungsfiktion durch schlüssiges Verhalten – Zulässigkeit und Formulierung.]

Die Frist gilt nicht, soweit eine gesetzliche Pflicht zur sofortigen Änderung besteht oder eine unvorhergesehene Gefahr abgewehrt werden muss.

15. Haftung

Bundleo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bundleo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Bundleo haftet nicht für die Erfüllung der zwischen Kunde und Partner geschlossenen Verträge und nicht für entgangenen Gewinn aus ausgebliebenen Vermittlungen.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Herford, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: 18. August 2026

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